Familienausgleichskasse (FAK)
Familienausgleichskasse der Aargauischen Industrie- und Handelskammer
![]() |
Die Aargauische Industrie- und Handelskammer (AIHK) führt für die Mitgliedfirmen der AIHK - seit dem 1. Januar 2009 - eine eigene Familienausgleichskasse für die Abrechnung der Familienzulagen (Kinderzulagen und Ausbildungszulagen). |
Zusammen mit der AHV-Ausgleichskasse (Gründungsjahr 1948) und der Familienausgleichskasse (Gründungsjahr 2009) bieten wir den Mitgliedfirmen der AIHK einen Ansprechpartner für die Abwicklung der AHV und Familienzulagen (Kinderzulagen und Ausbildungszulagen).
Familienausgleichskasse AIHK in mehr als die Hälfte der Kantonen
Wir bieten den Mitgliedern in folgenden Kantonen eine Familienausgleichskassenlösung an:
- Aargau, Bern, Basel-Land, Basel-Stadt, Graubünden, Luzern, Schaffhausen, Schwyz, St. Gallen, Solothurn, Thurgau, Waadt, Zug, Zürich.
PartnerWeb - schneller, einfacher, weniger Kosten
- Elektronische Anmeldung für Familienzulagen (Kinderzulagen, Ausbildungszulagen)
- Einreichen der Ausbildungsbestätigungen für Familienzulagen
- Via Postfach direkt über das PartnerWeb mit uns kommunizieren (Austausch aller das Tagesgeschäft betreffenden Dokumente auf elektronischem Weg möglich)
- Jederzeit Zugriff auf relevante Dokumente Ihrer Geschäfte mit uns
- Individuelle Berechtigungen für PartnerWeb-Funktionen nach Mitarbeiter definieren
Für weitere Auskünfte über das PartnerWeb wenden Sie sich bitte direkt an die Familienausgleichskasse: Telefon 062 837 18 58, info@ahv-aihk.ch.
Finanzierung der Kinderzulagen, Ausbildungszulagen durch die Unternehmen - FAK-Beitragssatz
Alle Unternehmen haben sich der Familienausgleichskasse anzuschliessen, an die sie «FAK-Beiträge» - Arbeitgeberbeiträge - entrichten müssen. Die «FAK-Beiträge» sind vollumfänglich von den Unternehmen (Arbeitgebern) zu tragen. Die Berechnung erfolgt auf Grund der Lohnsumme und dem entsprechenden FAK-Beitragssatz - Anfrage günstiger FAK-Beitragssatz (der Familienausgleichskasse).
Anspruch der Arbeitnehmenden auf Kinderzulagen, Ausbildungszulagen
Die Arbeitgeber leiten den Anspruch der Arbeitnehmenden auf Kinderzulagen an die Familienausgleichskasse der Aargauischen Industrie- und Handelskammer weiter, die gemäss den gesetzlichen Bestimmungen eine Verfügung über den Anspruch auf Kinderzulagen ausstellt.
Auszahlung von Kinderzulagen, Ausbildungszulagen an die Arbeitnehmenden
Die Auszahlung von Kinderzulagen, Ausbildungszulagen an die Arbeitnehmenden erfolgt in der Regel durch die Arbeitgeber. Die Kinderzulagen, Ausbildungszulagen sind auf der Lohnabrechnung mit Betrag und Bezeichnung zu dokumentieren.
Höhe der Kinderzulagen, Ausbildungszulagen
Die Höhe der Kinderzulagen, Ausbildungszulagen richtet sich nach den kantonalen Regelungen über Kinderzulagen, Ausbildungszulagen eines jeden Kantons (der Arbeitsort ist für den zuständigen Kanton massgebend). mehr...
Weitere Informationen
Volksabstimmung, 10. Juni 2018
AIHK Seminare, Netzwerkanlässe
Kontakt Agenda



