Familienausgleichskasse (FAK)

Familienausgleichskasse der Aargauischen Industrie- und Handelskammer

familienausgleichskasse Die Aargauische Industrie- und Handelskammer (AIHK) führt für die Mitgliedfirmen der AIHK - seit dem 1. Januar 2009 - eine eigene Familienausgleichskasse für die Abrechnung der Familienzulagen (Kinderzulagen und Ausbildungszulagen).

Zusammen mit der AHV-Ausgleichskasse (Gründungsjahr 1948) und der Familienausgleichskasse (Gründungsjahr 2009) bieten wir den Mitgliedfirmen der AIHK einen Ansprechpartner für die Abwicklung der AHV und Familienzulagen (Kinderzulagen und Ausbildungszulagen).

Familienausgleichskasse AIHK in mehr als die Hälfte der Kantonen

Wir bieten den Mitgliedern in folgenden Kantonen eine Familienausgleichskassenlösung an:

  • Aargau, Bern, Basel-Land, Basel-Stadt, Graubünden, Luzern, Schaffhausen, Schwyz, St. Gallen, Solothurn, Thurgau, Waadt, Zug, Zürich.

PartnerWeb - schneller, einfacher, weniger Kosten

Administrative Erleichterung: Mit dem PartnerWeb können
Sie Ihre Daten für Familienzulagen (Kinderzulagen,
Ausbildungszulagen) online via einer durch Passwort
und SMS-Code geschützten Internetplattform
übermitteln.

        • Elektronische Anmeldung für Familienzulagen (Kinderzulagen, Ausbildungszulagen)
        • Einreichen der Ausbildungsbestätigungen für Familienzulagen
        • Via Postfach direkt über das PartnerWeb mit uns kommunizieren (Austausch aller das Tagesgeschäft betreffenden Dokumente auf elektronischem Weg möglich)
        • Jederzeit Zugriff auf relevante Dokumente Ihrer Geschäfte mit uns
        • Individuelle Berechtigungen für PartnerWeb-Funktionen nach Mitarbeiter definieren

        Für weitere Auskünfte über das PartnerWeb wenden Sie sich bitte direkt an die Familienausgleichskasse: Telefon 062 837 18 58, info@ahv-aihk.ch.

        Finanzierung der Kinderzulagen, Ausbildungszulagen durch die Unternehmen - FAK-Beitragssatz

        Alle Unternehmen haben sich der Familienausgleichskasse anzuschliessen, an die sie «FAK-Beiträge» - Arbeitgeberbeiträge - entrichten müssen. Die «FAK-Beiträge» sind vollumfänglich von den Unternehmen (Arbeitgebern) zu tragen. Die Berechnung erfolgt auf Grund der Lohnsumme und dem entsprechenden FAK-Beitragssatz - Anfrage günstiger FAK-Beitragssatz (der Familienausgleichskasse).

        Anspruch der Arbeitnehmenden auf Kinderzulagen, Ausbildungszulagen

        Die Arbeitgeber leiten den Anspruch der Arbeitnehmenden auf Kinderzulagen an die Familienausgleichskasse der Aargauischen Industrie- und Handelskammer weiter, die gemäss den gesetzlichen Bestimmungen eine Verfügung über den Anspruch auf Kinderzulagen ausstellt.

        Auszahlung von Kinderzulagen, Ausbildungszulagen an die Arbeitnehmenden

        Die Auszahlung von Kinderzulagen, Ausbildungszulagen an die Arbeitnehmenden erfolgt in der Regel durch die Arbeitgeber. Die Kinderzulagen, Ausbildungszulagen sind auf der Lohnabrechnung mit Betrag und Bezeichnung zu dokumentieren.

        Höhe der Kinderzulagen, Ausbildungszulagen

        Die Höhe der Kinderzulagen, Ausbildungszulagen richtet sich nach den kantonalen Regelungen über Kinderzulagen, Ausbildungszulagen eines jeden Kantons (der Arbeitsort ist für den zuständigen Kanton massgebend). mehr...

        Weitere Informationen

        Volksabstimmung, 10. Juni 2018

        AIHK Seminare, Netzwerkanlässe

        Cal
        für Wissenstransfer, Impulse, Erfahrungsaustausch,
        Kontakt Agenda
        20.Mai 2018

        Mitarbeitende Potenzial 50plus

        Das grosse Potenzial der 50plus-Arbeitnehmenden. mehr...

        Wirtschaftspolitik für die Unternehmen

        Wirtschaftspolitik

        Regionale Netzwerke AIHK

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