Ursprungsbeglaubigung, Waren

Verordnung der Ursprungsbeglaubigung (VUB)

Die aktuelle Verordnung der Ursprungsbeglaubigung (VUB) sowie die neue Verordnung des WBF über die Beglaubigung des nichtpräferenziellen Ursprungs von Waren (VUB-WBF) ist seit 1. Mai 2008 in Kraft.

Warum benötigen Sie eine Ursprungsbeglaubigung?

  • Ursprungsbeglaubigungen – sogenannte Ursprungszeugnisse – können aus verschiedensten Gründen verlangt werden, so z.B. zur Kontrolle von Einfuhrkontingenten, Devisen- und Importvorschriften, als Dokument bei Akkreditivgeschäften usw.
  • Hingegen wird durch die Vorlage eines Ursprungszeugnisses keine Zollfreiheit gewährt. In einigen Ländern – vorwiegend in arabischen Ländern – wird neben einem Ursprungszeugnis auch eine beglaubigte Rechnung verlangt.
  • Neben Ursprungszeugnissen und Rechnungen beglaubigen wir auch andere Dokumente und Atteste wie Visa-Anträge, Handelsregisterauszüge, Zertifikate usw.

Welchen Ursprung hat Ihre Ware?

  • Die gesetzliche Grundlage für die Ursprungsbeglaubigung von Waren finden Sie unter VUB_9.4.2008 (Verordnung über Ursprungsbeglaubigung)
  • Das Handbuch über die autonomen Ursprungsregeln informiert Sie in acht Themenblöcken über alle Belange rund um Ursprungsregeln und Beglaubigungen.

Wie kommen Sie zu Ihrem Beglaubigungsgesuch und Ursprungszeugnis?

  • Sie bestellen die Formulare bei uns und füllen diese konventionell – von Hand, auf der Schreibmaschine oder elektronisch z.B. im Word - aus.
  • Sie können das Beglaubigungsgesuch online im Internt ausfüllen und ausdrucken (dafür ist das Programm «Acrobat Reader» ab Version 5.0 notwendig).
  • Leitfaden zum Ausfüllen von Beglaubigungsgesuchen und Ursprungszeugnissen.
  • Sie können die Beglaubigung online elektronisch mittels Internet - e-origin - einholen. Hierzu benötigen Sie eine vertragliche Vereinbarung mit der Handelskammer, einen Farbdrucker sowie als Software einen Webbrowser und Acrobat Reader.

Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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