Export, Gebührentarif

Ursprungsbeglaubigungen, Gebührentarif gültig seit 1. Oktober 2001
Carnets A.T.A., Gebürentarif gültig seit 1. Januar 2012

Ursprungsbeglaubigung

Preis / CHF
1 Ursprungszeugnis, Ursprungsbescheinigung,
Inlandbeglaubigung, Wert- und Preisbescheinigung
Alle Tarife sind wertunabhängig, pro Dokument


30.00
2 Atteste, pro Attest 25.00 für AIHK-Mitglieder
35.00 für Nichtmitglieder
3 Kopien, pro Kopie 5.00
4 e-origin, Gebühr pro Antrag 5.50
5 Portogebühren / Fotokopien bei nicht elektronischer
Beglaubigung:
Portogebühren
Fotokopien, pro Blatt


effektive
1.00


Portogebühren

Hinweis: e-origin - Ursprungsbeglaubigung online anfordern

Carnet A.T.A.

Preis / CHF
6 Grundgebühr 80.00 für AIHK-Mitglieder
105.00 für Nichtmitglieder
Zuschlag pro CHF 1'000.00 oder Teilen davon 1.00
ab dem 13. Trennabschnitt pro Blatt 0.50
7 Portogebühren / Fotokopien:
Portogebühren
Fotokopien, pro Blatt

effektive
1.00

Portogebühren

Hinweis: ataswiss - Carnet A.T.A. online anfordern

Bei Reklamationen der ausländischen Zollbehörden

8 Bei Reklamationen der ausländischen Zollbehörden wegen nicht ordnungsgemässer Abfertigung eines Carnets, bei Zollforderungen aus dem besuchten Land wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 150.00 plus Spesen (Fotokopien, Porti usw.) erhoben.

Sicherheitsleistung für Carnet A.T.A.

9 Sicherheitsleistungen werden grundsätzlich von Nicht-Mitgliedfirmen der Aargauischen Industrie- und Handelskammer (AIHK) verlangt: 40 % des Warenwertes.

Es kommt jedoch folgende Ausnahmeregelung zur Anwendung, wonach auch Mitglieder der AIHK Sicherheitsleistungen zu leisten haben,

wenn bekannt ist, dass sich die betreffende Unternehmung in Zahlungs­schwierigkeiten befindet,

wenn eine Rechnung der AIHK jeweils erst auf Mahnung hin beglichen wird.

Die AIHK behält sich vor, in weiteren Einzelfällen Sicherheitsleistungen zu verlangen.

Sicherheitsleistungen sind erforderlich, um die Risiken der Aargauischen Industrie- und Handelskammer gegenüber Zollforderungen aus dem Ausland zu decken.

Regelung der Sicherheitsleistungen

Bis zu einem Warenwert von CHF 2'000.00 benötigen wir eine Barhinterlage von 40 % des
   Warenwertes, zuzüglich CHF 150.00 als Sicherheit für allfällige Bearbeitungsgebühren bei
   einer Rückfrage des ausländischen Zolls.

Ab CHF 2‘001.00 benötigen wir eine Sicherheitsleistung von 40 % des Warenwertes in Form einer
   Barhinterlage oder einer solidarischen und unbefristeten Bürgschaftsverpflichtung. Darin einge-
   schlossen sind auch allfällige Bearbeitungsgebühren bei einer Rückfrage des ausländischen Zolls.

Vorteil für die Mitglieder der AIHK

10 Mitgliedfirmen der AIHK sind von der Sicherheitsleistung einer Barhinterlage oder Bankgarantie befreit (Ausnahmen siehe Punkt 9).
Zur Absicherung der Risiken hat die AIHK eine Versicherung für ihre Mitglieder abgeschlossen. Die daraus entstehenden Prämien in der Höhe von 0.06 % des Warenwertes werden dem Mitglied separat verrechnet.

Möchten Sie sich unverbindlich über die Mitgliedschaft bei der AIHK informieren, dann lassen Sie uns das wissen – wir informieren Sie gerne über die Mitgliedschaft, E-Mail.

Zahlungskonditionen

11 30 Tage netto in Schweizer Franken (CHF).

 

Für weitere Auskünfte sind wir Ihnen gerne behilflich.

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